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SGB I Allgemeiner Teil Erster Abschnitt

§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs

§ 2 Soziale Rechte

§ 3 Bildungs- und Arbeitsförderung

§ 4 Sozialversicherung

§ 5 Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden

§ 6 Minderung des Familienaufwands

§ 7 Zuschuß für eine angemessene Wohnung

§ 8 Kinder- und Jugendhilfe

§ 9 Sozialhilfe

§ 10 Teilhabe behinderter Menschen

SGB I Allgemeiner Teil Zweiter Abschnitt

SGB I Allgemeiner Teil Dritter Abschnitt

SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

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SGB I § 2 Soziale Rechte

(1) Der Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben dienen die nachfolgenden sozialen Rechte. Aus ihnen können Ansprüche nur insoweit geltend gemacht oder hergeleitet werden, als deren Voraussetzungen und Inhalt durch die Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuchs im einzelnen bestimmt sind.

(2) Die nachfolgenden sozialen Rechte sind bei der Auslegung der Vorschriften dieses Gesetzbuchs und bei der Ausübung von Ermessen zu beachten; dabei ist sicherzustellen, daß die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden.

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