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SGB I Allgemeiner Teil Erster Abschnitt

§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs

§ 2 Soziale Rechte

§ 3 Bildungs- und Arbeitsförderung

§ 4 Sozialversicherung

§ 5 Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden

§ 6 Minderung des Familienaufwands

§ 7 Zuschuß für eine angemessene Wohnung

§ 8 Kinder- und Jugendhilfe

§ 9 Sozialhilfe

§ 10 Teilhabe behinderter Menschen

SGB I Allgemeiner Teil Zweiter Abschnitt

SGB I Allgemeiner Teil Dritter Abschnitt

SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

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SGB I § 8 Kinder- und Jugendhilfe

Junge Menschen und Personensorgeberechtigte haben im Rahmen dieses Gesetzbuchs ein Recht, Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sollen die Entwicklung junger Menschen fördern und die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen.

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