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SGB I Allgemeiner Teil Erster Abschnitt

SGB I Allgemeiner Teil Zweiter Abschnitt

§ 11 Leistungsarten

§ 12 Leistungsträger

§ 13 Aufklärung

§ 14 Beratung

§ 15 Auskunft

§ 16 Antragstellung

§ 17 Ausführung der Sozialleistungen

§ 18 Leistungen der Ausbildungsförderung

§ 19 Leistungen der Arbeitsförderung

§ 19a

§ 19a Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuch

§ 19b Leistungen bei gleitendem Übergang älterer A

§ 20

§ 21 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicheru

§ 21a Leistungen der sozialen Pflegeversicherung

§ 21b Leistungen bei Schwangerschaftsabbrüchen

§ 22 Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherun

§ 23 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherun

§ 24 Versorgungsleistungen bei Gesundheitsschäden

§ 25 Kindergeld, Erziehungsgeld und Elterngeld

§ 26 Wohngeld

§ 27 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

§ 28 Leistungen der Sozialhilfe

§ 28a

§ 29 Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe be

SGB I Allgemeiner Teil Dritter Abschnitt

SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

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SGB I § 18 Leistungen der Ausbildungsförderung

(1) Nach dem Recht der Ausbildungsförderung können Zuschüsse und Darlehen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung in Anspruch genommen werden.

(2) Zuständig sind die Ämter und die Landesämter für Ausbildungsförderung nach Maßgabe der §§ 39, 40, 40a und 45 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.

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